EU-Gesetzgebung: Wiederherstellung der Natur

Bericht aus dem Rat der Europäischen Union1

Die Natur ist unsere Lebensgrundlage, doch ihr Zustand verschlechtert sich. Die EU und ihre Länder arbeiten an einem Rechtsakt, mit dem erstmals verbindliche Ziele für die Wiederherstellung von Ökosystemen, Lebensräumen und Arten festgelegt werden sollen.

Wie ist der Zustand der Natur heute?

Die Natur ist in der EU stark auf dem Rückzug. Populationen von Arten und ihre natürlichen Lebensräume schrumpfen, und ihr Zustand verschlechtert sich – mit gravierenden Folgen für die Menschen und den Planeten.

Seit Jahrzehnten schützt die EU die Natur durch die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie; sie gelten für mehr als 2000 Arten und Naturgebiete.

Doch trotz dieser Bemühungen und gewisser Verbesserungen zeichnet die Europäische Umweltagentur in ihrer jüngsten Bewertung der Natur der EU (2020) ein alarmierendes Bild.

Mehrere Faktoren belasten die Ökosysteme und Populationen von Arten, darunter

  • Verschmutzung
  • Klimawandel
  • der Verlust von Lebensräumen
  • invasive Arten

Fakten2

  • Nur 15 % der Lebensräume sind in einem guten Zustand.
  • Zustand des Graslandes: 18% gut, 49 % schlecht 33% mangelhaft
  • Zustand Moose: 26% gut, 22% schlecht, 52% mangelhaft
  • Zustand Insekten: 37% gut, 24% schlecht, 39% mangelhaft
  • Zustand Amphibien: 39% gut, 21% schlecht, 40% mangelhaft

Warum ist die Wiederherstellung der Natur so wichtig

Der Zustand der Natur hängt von wichtigen Wechselwirkungen zwischen Arten und ihren Lebensräumen ab. So entsteht ein sensibles Gleichgewicht, das für eine gesunde und gut funktionierende natürliche Umwelt sorgt. 

Ist das Gleichgewicht gestört, leiden die Ökosysteme und verlieren ihre Fähigkeit, unverzichtbare Dienstleistungen zu erbringen, die der Mensch zum Leben braucht, etwa

  • die Bereitstellung wertvoller Nahrung
  • die Erzeugung von Sauerstoff
  • die Bereitstellung natürlicher Ressourcen
  • die Aufnahme von CO2 und die Minderung des Klimawandels

Fakten2

  • 1 von 3 Bienen- und Schmetterlingsarten ist eine abnehmende Art
  • 1 von 10 Arten ist kurz vor dem Aussterben
  • Seit 1991 sind fast 30% der Schmetterlingsarten verschwunden
  • Rückgang der Feldvögel um 36% seit 1990 verschwunden

Was die Natur „kostenlos liefert“

  • Nahrung für Mensch und Tier
  • fruchtbare Böden
  • Rohstoffe
  • positive Auswirkungen auf physische und psychische Gesundheit
  • Trinkwasser
  • Arzneimittel

Die Natur bildet das Fundament der Weltwirtschaft. Mehr als die Hälfte des weltweiten BIP hängt von Ressourcen und Dienstleistungen ab, die von Ökosystemen hervorgebracht werden. So sind beispielsweise Rohstoffe für die Industrie und den Bausektor unverzichtbar, während Landwirtschaft und Medizin auf genetische Ressourcen angewiesen sind.

Die Natur wiederherzustellen bedeutet, geschädigte oder zerstörte Ökosysteme zu regenerieren, indem ihre Struktur und ihre Funktionen und damit – als übergeordnetes Ziel – ihre Resilienz und Biodiversität verbessert werden.

Gesunde Ökosysteme sorgen unter anderem für

  • eine gesteigerte Produktivität der Landwirtschaft
  • eine größere Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen
  • mehr biologische Vielfalt
  • ein geringeres Risiko von Überschwemmungen, Dürren und Hitzewellen

Wie wollen die EU-Länder die Natur wiederherstellen?

Die EU und ihre Länder arbeiten an einem Rechtsakt zur Wiederherstellung der Natur, der darauf abzielt, die Natur und die Ökosysteme in einen guten Zustand zurückzuversetzen.

Die Vorschriften wären die ersten überhaupt, bei denen die Wiederherstellung der Natur in den Mitgliedstaaten der EU im Mittelpunkt steht.

So soll ein verbindliches Ziel auf EU-Ebene festgelegt werden, nach dem die Mitgliedstaaten verpflichtet wären, wirksame Wiederherstellungsmaßnahmen einzuleiten, die bis 2030 mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU abdecken. Bis 2050 sollen dann Maßnahmen für alle Ökosysteme, die wiederhergestellt werden müssen, eingeführt werden.

Das vorgeschlagene Ziel stützt sich auf die internationale Verpflichtung, die die EU und ihre Länder als Vertragspartei des globalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt eingegangen sind. Auf dem Biodiversitätsgipfel der Vereinten Nationen vom Dezember 2022 wurde eine wegweisende Vereinbarung zur Wiederherstellung der terrestrischen und marinen Ökosysteme bis 2030 erzielt.

Folgende Bereiche würden unter die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur fallen:

  • geschädigte Land- und Meereslebensräume
  • Bestäuber
  • landwirtschaftliche Ökosysteme
  • städtische Gebiete
  • Flüsse und Überschwemmungsgebiete
  • Wälder

Einige Ausnahmen gäbe es für Gebiete, die für Zwecke der Landesverteidigung oder für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien genutzt werden.

Geschädigte Land- und Meereslebensräume

Mit den neuen Vorschriften sollen Lebensräume in EU-Ländern wiederhergestellt werden, die sich in einem schlechten Zustand befinden. Dies betrifft Ökosysteme in Land-, Küsten-, Meeres- und Süßwasserlebensräumen.

Das Ziel wäre, bis 2030 EU-weit Wiederherstellungsmaßnahmen für mindestens 30 % dieser Lebensräume einzuleiten. Danach sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, sodass sich die Maßnahmen bis 2040 auf 60 % der Lebensräume und bis 2050 auf 90 % der Lebensräume erstrecken.

Die von den Mitgliedstaaten festzulegenden und umzusetzenden Maßnahmen sollten die Vernetzung von Lebensräumen fördern, also dafür sorgen, dass Lebensräume so weit wie möglich miteinander verbunden sind, damit sich wildlebende Tiere zwischen ihnen bewegen können.

Bestäuber

Wildbienen sind die bekanntesten Bestäuber. Doch tragen auch andere Insekten zur Bestäubung von Blütenpflanzen bei, was äußerst wichtig für den Anbau von Nutzpflanzen ist. Fast 5 Mrd. € der jährlichen landwirtschaftlichen Produktion der EU sind unmittelbar auf Bestäuberinsekten zurückzuführen.

Mit den neuen Vorschriften soll der Rückgang der Bestäuber umgekehrt werden, sodass ihre Populationen bis 2030 wieder wachsen.

Zu den Bestäubern in Europa gehören Schmetterlinge, Käfer, Bienen, Schwebfliegen, Motten und Wespen.

Landwirtschaftliche Ökosysteme

Nicht allein der Zustand der Bestäuberpopulationen, auch die Produktivität der Landwirtschaft hängt von gesunden Ökosystemen ab.

Ausgelaugte Böden und geschädigte landwirtschaftliche Ökosysteme haben weniger Kapazitäten, Nahrungsmittel hervorzubringen. Das betrifft derzeit bis zu 73 % der landwirtschaftlichen Flächen.

Mit der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur soll die biologische Vielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen verbessert werden. In den Vorschriften geht es insbesondere um folgende Populationen, die sich erholen und wachsen sollen:

  • Wiesenschmetterlinge
  • Feldvogelarten

Mit den neuen Vorschriften sollen die EU-Mitgliedstaaten außerdem aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen, um

  • bis 2030 einen Anteil von 30 % und bis 2050 die Hälfte der entwässerten Torfflächen, die landwirtschaftlich genutzt werden, wiederherzustellen (für stark betroffene Länder kann ein geringerer Prozentsatz gelten) 
  • den Kohlenstoffbestand in Mineralböden zu erhöhen
  • artenreiche Landschaftselemente auf landwirtschaftlichen Flächen (z. B. Hecken, Blühstreifen, Brachland, Teiche und Obstbäume) zu fördern

Wiederherstellungsmaßnahmen sind entscheidend dafür, einer drohenden Ernährungsunsicherheit zu begegnen. Um die Nahrungsmittelproduktion mittel- bis langfristig sicherzustellen, braucht es mehr biologische Vielfalt und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft. Beispiele sind der Einsatz von Nützlingen und die Verringerung der Abhängigkeit von chemischen Düngemitteln: Beides erhöht den Nährstoffgehalt der Böden und verbessert die Gesundheit der Ökosysteme.

Städtische Gebiete

Städtische Ökosysteme machen 22 % der Landfläche der EU aus. Parks, Gärten, Bäume und Wiesen sind wichtige Lebensräume für Pflanzen, Vögel und Insekten.

Mit den neuen Vorschriften will die EU mehr Grünflächen in Städten und Vororten schaffen. Zielvorgaben wären:

  • kein Nettoverlust an Grünflächen bis 2030 im Vergleich zu dem Jahr, in dem die Vorschriften zur Wiederherstellung der Natur in Kraft treten (es sei denn, das Stadtgebiet besteht bereits zu mehr als 45 % aus Grünflächen).
  • mehr Baumbestand in den Städten

Flüsse und Überschwemmungsgebiete

In Europas Flüssen gibt es mehr als eine Million menschengemachte Barrieren wie Dämme, Wehre und Rampen.

Frei fließende Flüsse ermöglichen Wasser- und Sedimentbewegungen sowie Bewegungen von Fischen und anderen Organismen. Sie tragen entscheidend dazu bei, den Zustand der EU-Gewässer zu verbessern und die biologische Vielfalt zu erhöhen.

Mit den neuen Vorschriften sollen viele der bestehenden Barrieren in den Flüssen der EU beseitigt werden, um Flussnetze besser miteinander zu verbinden.

Da es bislang nur wenige Daten über Hindernisse in Flüssen gibt, besteht eines der Ziele der neuen Vorschriften darin, ein Verzeichnis dieser Hindernisse in der EU zu erstellen.

Beseitigt werden sollen vor allem veraltete und ungenutzte Hindernisse.

Wälder

Wälder, die fast 40 % des EU-Gebiets ausmachen, sind für die Eindämmung des Klimawandels von entscheidender Bedeutung, da sie als Kohlenstoffsenken fungieren und auch einen großen Teil der biologischen Vielfalt Europas beherbergen.

Durch die neuen Vorschriften soll wieder mehr biologische Vielfalt in den Wäldern entstehen.

So wären die EU-Länder gehalten, den Zustand der Wälder zu verbessern, wobei spezifische Indikatoren helfen würden, die Gesundheit der Waldökosysteme zu messen. Gemessen werden soll unter anderem

  • die Menge an Totholz, das vielen Waldorganismen einen Lebensraum bietet und zur Bodenbildung beiträgt
  • die Anzahl der Vogelarten

Die Regeln für die Wiederherstellung in der Praxis

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur würde die EU-Länder verpflichten, nationale Wiederherstellungspläne zu entwickeln. In diesen Plänen sollen die Maßnahmen zur Verwirklichung der in der Verordnung vorgesehenen verbindlichen Ziele, die wiederherzustellende Gesamtfläche sowie ein Zeitplan festgelegt werden.

Die Wiederherstellungspläne sollten sich auf den Zeitraum bis 2050 erstrecken. Die Maßnahmen sollten an andere einschlägige Rechtsvorschriften angeglichen werden, etwa in den Bereichen Naturschutz, erneuerbare Energien und Landwirtschaft.

Beispiele für Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur sind unter anderem:

  • das Entfernen nicht heimischer Gewächse auf Grünland, in Feuchtgebieten und in Wäldern
  • die Wiedervernässung trockengelegter Torfmoore
  • die bessere Vernetzung von Lebensräumen
  • ein verringerter Einsatz chemischer Pestizide und Düngemittel bzw. der Verzicht darauf
  • die Förderung der Erhaltung unberührter Natur

Im Juni 2023 hat der Rat seinen Standpunkt (allgemeine Ausrichtung) zur Verordnung über die Wiederherstellung der Natur festgelegt. Die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament sind der nächste Schritt im Verfahren, das zur Annahme der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur führen sollte.

Foto: Wikipedia

Update:


In der Nacht des 10.11.23 haben die Unterhändler des Europäischen Parlaments und die der EU- Staaten sich auf eine finale Fassung des Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur geeinigt. Damit ist auch das Ziel vorgegeben, bis 2023 20% der Landfläche und 20% der Meeresgebiete durch Wiederherstellungsmaßnahmen auf einen möglichst natürlichen Zustand wieder zurückzuführen. Jetzt muss nur noch das EU-Parlament dem Entwurf zustimmen. Normalerweise ist das dann eine Formsache. Nur diesmal wohl nicht. Das liegt an Christdemokraten, der EVP- Fraktion, die trotz bisheriger Zustimmung noch einmal vor der Parlamentsabstimmung „sorgfältig abwägen“ will. Soll heißen, dass eine Zustimmung aller christdemokratischen Abgeordneten nicht sicher ist. Einer der Fundamentalgegner des Gesetzesentwurfes ist der Chef der Europäischen Volkspartei und CSU- Politiker Manfred Weber.

  1. Dieser Beitrag basiert auf folgender Grundlage ↩︎
  2. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur ↩︎
  3. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur ↩︎

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